Sehr geehrte Mitglieder des Rhodesian Ridgeback Club Österreich!

 Die aktuelle Situation der Pandemie mit dem Coronavirus (COVID-19) wirkt sich auf die Kynologie und die Veranstaltungen unseres Vereines aus.

Der Gesetzgeber vollzieht nach, dass Mitgliederversammlungen bei physischer Anwesenheit der Mitglieder derzeit nur schwer durchführbar sind. Abgesehen von der Frage der Anreise zum Versammlungsort kann die Abstandsregel ab einer gewissen Mitgliederanzahl in geschlossenen Räumen kaum eingehalten werden. Viele Vereine, die ihre Mitgliederversammlung in Gaststätten abhalten, wären zur Anmietung eines riesigen Saales (und aufgrund der Saalgröße auch gleich einer Tonanlage) gezwungen.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob im Regelfall ohnehin nur weniger Teilnahmeberechtigte zur Versammlung erscheinen, sondern wie viele Personen tatsächlich die Berechtigung zur Teilnahme (mit oder ohne Stimmrecht) haben. Rechtliche Grundlage: 8. Covid-19-Gesetz (Änderung des COVID-19-GesG) vom 4.5.2020

Da (nicht nur) Österreich vermehrt Corona-Neuinfektionen verzeichnet, stellte sich für den Vorstand des RRCÖ die Frage der Sinnhaftigkeit und Verantwortung gegenüber den Teilnehmern einer Mitgliederversammlung.

Die oberste Priorität hat jederzeit die Gesundheit der Menschen, aus diesem Grund hat der Vorstand die Absage des Ersatztermins 17. Oktober 2020 beschlossen.

Vorgesehen ist die Zusammenlegung mit der ordentlichen Generalversammlung des RRCÖ am Samstag, 27. März 2021. Entsprechend der RRCÖ-Satzung § 10 werden alle Mitglieder mindestens vier Wochen vor dem Termin durch Publikation in der Zeitschrift des ÖKV „Unsere Hunde“ eingeladen.

Mit der Bitte um Verständnis,

Franz Zimmermann

Präsident des RRCÖ

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