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Deck- und Wurfmeldungen

Wurfmeldung

 am

  warf die Hündin

  nach dem Rüden

Welpen

Züchter

IK/AK [%]

Pedigree

31.12.2011 

Chinue Malaika Mtoto Ijumaa Golden Marula´s African Handsome Man

1/3

 

Agu-Karasi

Claudia Witz

     Dr.Bruno Rydel Gasse 22     

2721 Bad Fischau-Brunn 

Niederösterreich

+43 (0) 676/83143183

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www.agu-karasi.at

 

 

A-Blatt

 

Deckmeldung

 am

 deckte der Rüde

 die Hündin

Züchter

IK/AK [%] 

Pedigree

31.12.2011 Era Christian Helya Ridge Malaika of Ka-Ul-Li´s Ridges

Olubayo

Mag.Herrera Boza

Gumping 18

3713 Harmannsdorf

+43 (0) 650/8154526

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http://rhodesianridges.npage.eu

  A-Blatt
04.02.2012 Chivas Ayaba   Chipangali´s Riley  

Chipangali´s

Nina Roth-Callies

Auweg 10

5661 Rauris

+43 (0)6544 7134
+43 (0)664 4505350

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www.chipangalis-ridgeback.at 

  A-Blatt

 

geplante Würfe

 vorraussichtlicher    Decktermin         

voraussichtlicher  Wurftermin

Hündin

Züchter

Winter 2011/12 

 Frühling 2012

 Danntrig Mwezi

of Houndsberg

Sabina Sigl

Schloessl 12

Nussdorf am Haunsberg

+43 (0) 664/7623838

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www.houndsberg.at

Februar/März 2012

April/Mai 2012

Kamohele's Bikita Zahabi

Kamohele

Sabine Gabriel

Zehentstraße 53

7202 Bad Sauerbrunn

+43(0) 664/4796746

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www.kamohele.at.tc

März/April 2012

Mai/Juni 2012

Chipangali´s Tosha

Ubangi´s

Mirjam und Raphael Klobassa

Rosenstraße 4

6922 Wolfurt

+43(0) 699/10770078

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www.rr-ubangis.at

April/Mai 2012 

Juni/Juli 2012

 

Ghanima of Bumi Hills

of Manisi

Marion Santer

Politzen 27

9702 Ferndorf

+43(0) 664/6202824

santer@masasa. at

www.masasa.at 

Mai 2012

Juli 2012

Quenya of Ka-Ul-Li´s Ridges

of Ka-Ul-Li´s Ridges

Ulrike Lichtenauer

Lindenbauergasse 52

1110 Wien

+43(0) 676/4709274

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www.ka-ul-lis-ridges.com 

Juni 2012

August 2012 

Agu-Karasi Codename 

Agu-Karasi

Claudia Witz

     Dr.Bruno Rydel Gasse 22     

2721 Bad Fischau-Brunn 

Niederösterreich

+43 (0) 676/83143183

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt, Du musst JavaScript aktivieren, damit Du sie sehen kannst.

www.agu-karasi.at

Mai/Juni 2012

 Juli/August 2012

Kamohele´s Dream Girl Malaika

Uzima

Birgit Kalczyk

Untere Hauptstraße 21

2241 Schönkirchen-Reyersdorf

+43(0) 664/5243414

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt, Du musst JavaScript aktivieren, damit Du sie sehen kannst.

http://uzima-ridgebacks.hunde-homepage.com

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Auszug aus den ÖKV-ÖHZB-Eintragungsvorraussetzungen:

§ 10 GLIEDERUNG DES ÖHZB –BESONDERE EINTRAGUNGSVORAUSSETZUNGEN

(1) Das ÖHZB besteht aus dem : A-Blatt, B-Blatt und Anhang (Register)

1. In das A-Blatt werden Rassehunde eingetragen, die hinsichtlich Abstammung und Zuchtvorgang allen diesbezüglichen Bestimmungen des ÖKV ( bei vom ÖKV betreuten Rassen ) und auch der VK, der die zuchtmäßige Betreuung dieser Rasse zukommt, entsprechen. Voraussetzung für die Eintragung eines Rassehundes in das ABlatt des ÖHZB sind insbesondere:

a) drei Ahnenreihen, die in ein von der FCI anerkanntes Zucht- bzw. Stammbuch eingetragen sind;

b) Bewertung der Elterntiere bei internationalen, nationalen Ausstellungen oder Zuchtschauen mit Vergabe des CACA oder einer Mindestmeldezahl von zehn Hunden, mindestens mit dem Formwert "Gut", soweit nicht die Zuchtbestimmungen der zuchtmäßig rassebetreuenden VK einen höheren Formwert verlangen. Für nicht in österreichischem Besitz stehende Rüden (ausländische Deckrüden) ist eine Beschreibung durch einen FCI anerkannten Formwertrichter erforderlich, die einem Mindestformwert von „Gut“ entsprechen würde.

c) Beachtung und Einhaltung der hinsichtlich des Zuchtvorganges bestehenden Bestimmungen des ÖKV und der VK, der die zuchtmäßige Betreuung dieser Rasse zukommt.

Und zusätzlich

d) Importhunde, die in ein anderes von der FCI anerkanntes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind und auf dem Abstammungsnachweis keinen Vermerk über Unregelmäßigkeiten des Zuchtvorgangs aufweisen.

2. In das B-Blatt werden jene Rassehunde eingetragen, die zwar hinsichtlich ihrer Abstammung, nicht jedoch hinsichtlich der Qualität der Elterntiere in Bezug auf Gesundheit, Leistungsfähigkeit und / oder Wesen allen diesbezüglichen Bestimmungen des ÖKV und der zuchtmäßig rassebetreuenden VK entsprechen. Die Eintragung in das B-Blatt bedeutet, dass die Rassehunde mit einem höheren Risiko bezüglich Gesundheit, Leistungsfähigkeit oder Wesen belastet sind als im A-Blatt eingetragene Hunde.

a) In das B-Blatt des ÖHZB eingetragene Rassehunde haben Anspruch auf Löschung im B-Blatt und Übertragung in das A-Blatt, wenn die vom ÖKV und von der zuchtmäßig rassebetreuenden VK geforderten medizinischen Untersuchungen bzw. Prüfungen der Elterntiere im Nachhinein erbracht werden und den Vorgabendes ÖKV und der ZEO der VK entsprechen.

b) Für im B-Blatt eingetragene Rassehunde gilt Zuchtverbot. Es darf nur dann mit diesen gezüchtet werden, wenn, auf Antrag der zuchtmäßig rassebetreuenden VK, der ÖKV Vorstand eine Zuchtgenehmigung mit entsprechenden Auflagen erteilt. Der ÖKV Zuchtreferent hat diesbezüglich die Empfehlung der Zuchtkommission einzuholen.

c) Auf die Abstammungsnachweise wird ein entsprechender Vermerk aufgebracht. Im Wiederholungsfall (weiterer Antrag auf Eintragung ins B-Blatt) kann die VK und / oder ÖKV ein Disziplinarverfahren anstrengen.

3. Im Register (Anhang) können jene Hunde eingetragen werden, über die keine oder nur unvollständige von der FCI anerkannte Abstammungsnachweise erbracht werden können, deren standardgemäßes äußeres Erscheinungsbild jedoch von einem Formwertrichter bestätigt worden ist. Auch Nachkommen von ins Register eingetragenen Hunden werden bis zum Vorliegen von drei Ahnenreihen im Sinne des Abs.1, Z.1 a , im Register eingetragen.

a) Bei Nichteinhaltung der Zuchtordnung des ÖKV und der zuchtmäßig rassebetreuenden VK wird auf die Abstammungsnachweise ein entsprechender Vermerk aufgebracht und es gilt Zuchtverbot. Es darf nur dann mit diesen Hunden gezüchtet werden, wenn, auf Antrag der zuchtmäßig rassebetreuenden VK, der ÖKV Vorstand eine Zuchtgenehmigung mit entsprechenden Auflagen erteilt. Der ÖKV Zuchtbuchführer hat diesbezüglich die Empfehlung der Zuchtkommission einzuholen.

b) Auf die Abstammungsnachweise wird ein entsprechender Vermerk aufgebracht. Im Wiederholungsfall (weiterer Antrag auf Eintragung ins Register trotz Nichteinhaltung der Zuchtordnung) kann der ÖKV oder die VK ein Disziplinarverfahren anstrengen.

(2) Die Nachkommen von mit einem Zuchtverbot belegten Hund werden nicht in das ÖHZB eingetragen, es sei denn, es wurde auf Antrag der zuchtmäßig rassebetreuenden VK durch den ÖKV Vorstand eine Zuchtgenehmigung erteilt. Der ÖKV Zuchtreferent hat diesbezüglich die Empfehlung der Zuchtkommission einzuholen.

© Rhodesian Ridgeback Club Österreich
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