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am |
warf die Hündin |
nach dem Rüden |
Welpen |
Züchter |
IK/AK [%] |
Pedigree |
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31.12.2011 |
Chinue Malaika Mtoto Ijumaa | Golden Marula´s African Handsome Man |
1/3
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Agu-Karasi Claudia Witz Dr.Bruno Rydel Gasse 22 2721 Bad Fischau-Brunn Niederösterreich +43 (0) 676/83143183
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A-Blatt |
Deckmeldung
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am |
deckte der Rüde |
die Hündin |
Züchter |
IK/AK [%] |
Pedigree |
| 31.12.2011 | Era Christian Helya Ridge | Malaika of Ka-Ul-Li´s Ridges |
Olubayo Mag.Herrera Boza Gumping 18 3713 Harmannsdorf +43 (0) 650/8154526 |
A-Blatt | |
| 04.02.2012 | Chivas Ayaba | Chipangali´s Riley |
Chipangali´s Nina Roth-Callies Auweg 10 5661 Rauris
+43 (0)6544 7134 |
A-Blatt |
geplante Würfe
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vorraussichtlicher Decktermin |
voraussichtlicher Wurftermin |
Hündin |
Züchter |
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Winter 2011/12 |
Frühling 2012 |
Danntrig Mwezi |
of Houndsberg Sabina Sigl Schloessl 12 Nussdorf am Haunsberg +43 (0) 664/7623838 |
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Februar/März 2012 |
April/Mai 2012 |
Kamohele's Bikita Zahabi |
Kamohele Sabine Gabriel Zehentstraße 53 7202 Bad Sauerbrunn +43(0) 664/4796746 |
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März/April 2012 |
Mai/Juni 2012 |
Chipangali´s Tosha |
Ubangi´s Mirjam und Raphael Klobassa Rosenstraße 4 6922 Wolfurt +43(0) 699/10770078 |
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April/Mai 2012 |
Juni/Juli 2012
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Ghanima of Bumi Hills |
of Manisi Marion Santer Politzen 27 9702 Ferndorf +43(0) 664/6202824 santer@masasa. at |
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Mai 2012 |
Juli 2012 |
Quenya of Ka-Ul-Li´s Ridges |
of Ka-Ul-Li´s Ridges Ulrike Lichtenauer Lindenbauergasse 52 1110 Wien +43(0) 676/4709274 |
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Juni 2012 |
August 2012 |
Agu-Karasi Codename |
Agu-Karasi Claudia Witz Dr.Bruno Rydel Gasse 22 2721 Bad Fischau-Brunn Niederösterreich +43 (0) 676/83143183 |
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Mai/Juni 2012 |
Juli/August 2012 |
Kamohele´s Dream Girl Malaika |
Uzima Birgit Kalczyk Untere Hauptstraße 21 2241 Schönkirchen-Reyersdorf +43(0) 664/5243414 |
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Auszug aus den ÖKV-ÖHZB-Eintragungsvorraussetzungen:
§ 10 GLIEDERUNG DES ÖHZB –BESONDERE EINTRAGUNGSVORAUSSETZUNGEN
(1) Das ÖHZB besteht aus dem : A-Blatt, B-Blatt und Anhang (Register)
1. In das A-Blatt werden Rassehunde eingetragen, die hinsichtlich Abstammung und Zuchtvorgang allen diesbezüglichen Bestimmungen des ÖKV ( bei vom ÖKV betreuten Rassen ) und auch der VK, der die zuchtmäßige Betreuung dieser Rasse zukommt, entsprechen. Voraussetzung für die Eintragung eines Rassehundes in das ABlatt des ÖHZB sind insbesondere:
a) drei Ahnenreihen, die in ein von der FCI anerkanntes Zucht- bzw. Stammbuch eingetragen sind;
b) Bewertung der Elterntiere bei internationalen, nationalen Ausstellungen oder Zuchtschauen mit Vergabe des CACA oder einer Mindestmeldezahl von zehn Hunden, mindestens mit dem Formwert "Gut", soweit nicht die Zuchtbestimmungen der zuchtmäßig rassebetreuenden VK einen höheren Formwert verlangen. Für nicht in österreichischem Besitz stehende Rüden (ausländische Deckrüden) ist eine Beschreibung durch einen FCI anerkannten Formwertrichter erforderlich, die einem Mindestformwert von „Gut“ entsprechen würde.
c) Beachtung und Einhaltung der hinsichtlich des Zuchtvorganges bestehenden Bestimmungen des ÖKV und der VK, der die zuchtmäßige Betreuung dieser Rasse zukommt.
Und zusätzlich
d) Importhunde, die in ein anderes von der FCI anerkanntes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind und auf dem Abstammungsnachweis keinen Vermerk über Unregelmäßigkeiten des Zuchtvorgangs aufweisen.
2. In das B-Blatt werden jene Rassehunde eingetragen, die zwar hinsichtlich ihrer Abstammung, nicht jedoch hinsichtlich der Qualität der Elterntiere in Bezug auf Gesundheit, Leistungsfähigkeit und / oder Wesen allen diesbezüglichen Bestimmungen des ÖKV und der zuchtmäßig rassebetreuenden VK entsprechen. Die Eintragung in das B-Blatt bedeutet, dass die Rassehunde mit einem höheren Risiko bezüglich Gesundheit, Leistungsfähigkeit oder Wesen belastet sind als im A-Blatt eingetragene Hunde.
a) In das B-Blatt des ÖHZB eingetragene Rassehunde haben Anspruch auf Löschung im B-Blatt und Übertragung in das A-Blatt, wenn die vom ÖKV und von der zuchtmäßig rassebetreuenden VK geforderten medizinischen Untersuchungen bzw. Prüfungen der Elterntiere im Nachhinein erbracht werden und den Vorgabendes ÖKV und der ZEO der VK entsprechen.
b) Für im B-Blatt eingetragene Rassehunde gilt Zuchtverbot. Es darf nur dann mit diesen gezüchtet werden, wenn, auf Antrag der zuchtmäßig rassebetreuenden VK, der ÖKV Vorstand eine Zuchtgenehmigung mit entsprechenden Auflagen erteilt. Der ÖKV Zuchtreferent hat diesbezüglich die Empfehlung der Zuchtkommission einzuholen.
c) Auf die Abstammungsnachweise wird ein entsprechender Vermerk aufgebracht. Im Wiederholungsfall (weiterer Antrag auf Eintragung ins B-Blatt) kann die VK und / oder ÖKV ein Disziplinarverfahren anstrengen.
3. Im Register (Anhang) können jene Hunde eingetragen werden, über die keine oder nur unvollständige von der FCI anerkannte Abstammungsnachweise erbracht werden können, deren standardgemäßes äußeres Erscheinungsbild jedoch von einem Formwertrichter bestätigt worden ist. Auch Nachkommen von ins Register eingetragenen Hunden werden bis zum Vorliegen von drei Ahnenreihen im Sinne des Abs.1, Z.1 a , im Register eingetragen.
a) Bei Nichteinhaltung der Zuchtordnung des ÖKV und der zuchtmäßig rassebetreuenden VK wird auf die Abstammungsnachweise ein entsprechender Vermerk aufgebracht und es gilt Zuchtverbot. Es darf nur dann mit diesen Hunden gezüchtet werden, wenn, auf Antrag der zuchtmäßig rassebetreuenden VK, der ÖKV Vorstand eine Zuchtgenehmigung mit entsprechenden Auflagen erteilt. Der ÖKV Zuchtbuchführer hat diesbezüglich die Empfehlung der Zuchtkommission einzuholen.
b) Auf die Abstammungsnachweise wird ein entsprechender Vermerk aufgebracht. Im Wiederholungsfall (weiterer Antrag auf Eintragung ins Register trotz Nichteinhaltung der Zuchtordnung) kann der ÖKV oder die VK ein Disziplinarverfahren anstrengen.
(2) Die Nachkommen von mit einem Zuchtverbot belegten Hund werden nicht in das ÖHZB eingetragen, es sei denn, es wurde auf Antrag der zuchtmäßig rassebetreuenden VK durch den ÖKV Vorstand eine Zuchtgenehmigung erteilt. Der ÖKV Zuchtreferent hat diesbezüglich die Empfehlung der Zuchtkommission einzuholen.